Bezugsfähige Einrichtungen, wie zum Beispiel Schulen, Bildungsträger (SGB mit AZAV, ESF), Hochschulen und Universitäten, erhalten besonders günstige Konditionen für Software. Unterschiedliche Vertragsformen bieten unterschiedliche Vorteile.
Wenn Sie nicht sicher sind, welcher Vertrag für Ihre Einrichtung der richtige ist, wählen Sie zunächst die CSP-Kalkulation. Wir beraten Sie gerne.
CSP steht für einen Cloud Solution Provider-Vertrag. In dieser Vertragsform stehen Ihnen nahezu sämtliche Microsoft-Produkte zur Verfügung – einige Produkte zum Kauf oder sehr viele zur Miete.
In der Regel bieten sich die Miet-Produkte an, da sie kontinuierlich verbessert werden und da durch einen geringen Mietpreis pro Jahr, keine hohen Sofort-Investitionen, wie bei einem Kauf notwendig sind.
Die Produkte können schnell und unkompliziert bestellt und geliefert werden. In vielen Fällen erhalten Sie hier die günstigsten Konditionen. Wenn alle Mitarbeiter:innen, die ein qualifiziertes Gerät (PC, Tablet) der Einrichtung nutzen, lizenziert sind, erhalten sie und die Lernenden die Software (z.B. MS Office 365) kostenfrei für die Nutzung zu Hause. Pro Person auf bis zu 5 Desktop-Geräten, 5 Tablets und 5 Handys.
Über diese Vertragsform erhalten Sie Microsoft 365-, Office 365-, Cloud-Produkte als Mietprodukte und weitere Kaufprodukte (z.B. MS Office 2021) für Ihre Bildungseinrichtung.
Ein OVS-ES- (Open Value Subscription Education Solution-) Vertrag bietet nicht alle Education-Produkte von Microsoft an. Es muss immer mindestens ein Hauptprodukt (z.B. MS Office 365 oder MS Office Pro Plus) für sämtliche FTE (Full Time Equivalents) der Bildungseinrichtung erworben werden.
Zu den FTE zählen alle festangestellten Mitarbeiter:innen die ein qualifiziertes Gerät (PC, Tablet) der Einrichtung nutzen + sämtliche freiberuflichen Mitarbeiter:innen, sofern diese mindestens 200 Stunden pro Jahr für die Einrichtung tätig sind. Für Mitarbeiter:innen die weniger Stunden beschäftigt sind, muss nicht bezahlt werden
Wenn alle Mitarbeiter:innen entsprechend lizenziert sind, erhalten sie und die Lernenden die MS Office 365 (zur Installation und die Web-Apps) kostenfrei für die Nutzung zu Hause, sofern eine MS Office-Version als Hauptprodukt gebucht wurde.
Wir unterstützen Sie bei der Auswahl eines Microsoft Softwarelizenzvertrags. In modernen Bildungseinrichtungen ist der Einsatz von aktueller Software unumgänglich. MS Windows und MS Office sind aus dem Lernalltag kaum mehr wegzudenken. Ob Sie Produkte für den lokalen Einsatz suchen oder von Beginn an die Microsoft Cloud nutzen möchten – wir beraten und unterstützen Sie. Themen wie die DSGVO und Medienentwicklungspläne sind uns ebenfalls nicht fremd. Bitte setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung.
Bildungseinrichtungen können folgende Produkte zu Education-Konditionen beziehen: Windows, Office, Microsoft 365, Windows Server, Exchange Server, SharePoint, Project, Visio, Intune, Azure und sehr viele weitere Artikel und Dienste in unterschiedlichen Versionen und Sprachen.
Wenn Sie in unser Auswahl nicht den oder die gewünschten Artikel finden, lassen Sie es uns wissen.
Für CSP und OVS-ES gilt: Wenn Sie bei einer Vertragsform sämtliche Mitarbeiter:innen (inkl. der Lehrkräfte) der Einrichtung lizenzieren, die ein qualifiziertes Endgerät (ein Gerät auf dem die Software genutzt werden kann) der Bildungseinrichtung nutzen, erwerben Sie das Recht, allen Mitarbeiter:innen, sowie allen Schüler:innen, bzw. Teilnehmer:innen MS Office 365 kostenfrei für die Nutzung zu Hause bereitzustellen (sofern MS Office 365 oder MS Office on Premise, also z.B. MS Office 2021 erworben wird).
Grundsätzlich darf die Software auf allen Geräten der Bildungseinrichtung installiert werden (ausgenommen sind Kaufprodukte).
Nur für OVS-ES: Falls Sie auch MS Windows als ein Hauptprodukt gebucht haben, können Sie dies in vielen Fällen auch kostenfrei allen Schüler:innen, bzw. Teilnehmer:innen zur Verfügung stellen. Sie sind ebenfalls berechtigt, kostenfreie Software für den Unterricht (für Schulungszwecke) über MS Azure Dev Tools for Teaching zu nutzen.
Microsoft beschreibt die bezugsberechtigten Personen wie folgt. Qualifizierte Nutzer:innen für Forschung und Lehre sind tätig in …
Ein Dokument von Microsoft mit den vollständigen Kriterien finden Sie hier.
Zusammengefasst sind das allgemeinbildende und berufliche Schulen, Kollegs, Fachhochschulen, Hochschulen, Universitäten und Bildungsträger (SGB, ESF mit AZAV-Zertifikat).
Krankenhäuser, Systeme der Gesundheitsfürsorge und Forschungslabors sind NICHT berechtigt, Academic Edition-Produktlizenzen zu erwerben, es sei denn, sie sind vollständig Eigentum einer qualifizierten Ausbildungseinrichtung wie zuvor definiert und werden von dieser betrieben. „Vollständig Eigentum und betrieben“ bedeutet, dass die Ausbildungseinrichtung der alleinige Eigentümer des betreffenden Krankenhauses, Systems der Gesundheitsfürsorge oder Forschungslabors und die einzige Einrichtung ist, welche den täglichen Betrieb dieser Einrichtung kontrolliert. Beachten Sie, dass Krankenhäuser, Systeme der Gesundheitsfürsorge und Forschungslabors NICHT zum Kauf von School-Verträgen und auch nicht berechtigt sind, als Bestandteil in den School-Vertrag einer Ausbildungseinrichtung aufgenommen zu werden, auch wenn sie vollständig Eigentum der Ausbildungseinrichtung sind und von dieser betrieben werden.